Unsere Rechtsanwaltskanzlei Klöckner & Gonschior wurde im Jahr 1930 durch Hanns Weinand gegründet. Im Jahr 1975 kam Gerd Klöckner als Partner von Hanns Weinand hinzu. Armin Gonschior, der schon seit 1984 als Rechtsreferendar in der Kanzlei arbeitete, wurde im Jahr 1987 als Rechtsanwalt zugelassen. Er übernahm die Rechtsanwaltskanzlei nach dem Tod von Gerd Klöckner im Juni 2011. Christopher Gonschior arbeitete schon während seines Jurastudiums aushilfsweise in der Kanzlei und kam im Januar 2021 als Rechtsanwalt hinzu.
Uns ist insbesondere eine faire Beratung wichtig. Wir möchten Sie als unsere Mandanten davor schützen, dass unnötige, lediglich Kosten verursachende Prozesse geführt werden. In diesen Fällen zeigen wir Wege auf und bieten Lösungen an, die unserer Ansicht nach eine bessere Alternative als den Klageweg darstellen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, bei der Rechtsberatung - vor Abschluss von Verträgen - Vertragsbestandteile zu vermeiden, die möglicherweise viele Jahre später problematisch werden können. Sollte ein Rechtsproblem nicht in das Tätigkeitsfeld der Kanzlei fallen, werden unsere Mandanten an einen auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisierten und kompetenten Kollegen weitervermittelt.
Die Ausrichtung unserer Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich. Um eine umfassende Beratung von mittelständischen Unternehmen gewährleisten zu können, werden alle in diesem Bereich anfallenden Rechtsgebiete abgedeckt. In langjähriger Zusammenarbeit werden hierbei Mandanten aus den Branchen Bau, Bauzulieferer, Industrietechnik, Speditionswesen, Handwerk, Personenverkehr, Immobilienhandel sowie Kfz-Handel, Werkstätten, Sanitätshäuser, Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte betreut.
Privatpersonen gehören seit Jahrzehnten zum Mandantenstamm unserer Kanzlei, wo wir Sie in den Bereichen Familien-, Arbeits-, Verkehrs-, Miet- und Immobilienrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht beraten und vertreten. Daneben ist auch die Beratung im Bereich des Forderungsmanagements sowie des Inkassowesens ein Spezialgebiet unserer Praxis. Hierbei kann unsere Kanzlei auf eine jahrzehntelange Erfahrung als Vertragsanwalt der Creditreform zurückgreifen.